Wahlordnung

Wahlordnung für Aufstellungsversammlungen der Taunusliste e.V.

beschlossen durch die Aufstellungsversammlung am 10.12.2025

§1 Wahlleiter, Wahlhelfer

  1. Der Vorstand der Taunusliste bestimmt einen Wahlleiter (1 Person). Freiwillige werden bevorzugt.
  2. Es können durch den Vorstand Wahlhelfer bestimmt werden. Freiwillige werden bevorzugt.
  3. Wahlhelfer und Wahlleiter sind wählbar und dürfen wählen, wenn sie nicht durch andere Kriterien der Wahlordnung ausgeschlossen sind.

§2 Wahlvorschläge, Wahlberechtigung

  1. Alle Personen, die die offiziellen Kriterien für einen Listenplatz erfüllen, dürfen sich zur Wahl aufstellen. Eine Mitgliedschaft in der Taunusliste ist nicht erforderlich.
  2. Die Vorschläge müssen in Textform der Taunusliste vorliegen oder durch persönliche Vorstellung beim Wahlleiter vor der Wahl erfolgen.
  3. Ein persönliches Erscheinen ist zur Wählbarkeit nicht erforderlich.

§3 Stimmberechtigung

  1. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der Taunusliste.

§4 Wahlverfahren

  1. Die Wahl ist schriftlich und geheim.
  2. Die Wahl erfolgt in Runden. In jeder Runde wird nur zu einer Kandidatur abgestimmt.
  3. Anwesende Mitglieder der Taunusliste erhalten in jeder Runde Stimmzettel.
  4. Vor der Wahl findet eine Vorstellungsrunde über die Kandidaten und Kanditainnen statt.
  5. Die Stimmberechtigten können für jede Kandidatur 0 bis 10 Punkte vergeben.
  6. Ungültige Stimmabgaben werden ignoriert.
  7. Die Stimmzettel für die Runde werden am Ende einer Runde immer eingesammelt und bis zur Auszählung sicher öffentlich einsehbar aufbewahrt.
  8. Eine Kandidatur ist abgelehnt, wenn eine Mehrheit (mehr als 50% der gültigen Stimmen) 0 Punkte gegeben hat.
  9. Jeder Kandidat oder Kandidatin hat die Möglichkeit, der Taunusliste vor dem Beginn der Wahl eine persönliche Gewichtung mitzuteilen. Diese Gewichtung ist eine Ganzzahl zwischen 1 und 10. Sollte keine bekannt sein, werden
    1. bei Nichtanwesenheit 1 angenommen.
    2. bei Anwesenheit 10 angenommen.
  10. Zu jedem nicht abgewählten Kandidaten oder Kandidatin wird der Durchschnitt der Stimmen gebildet. Der Durchschnitt wird dann mit der persönlichen Gewichtung multipliziert und durch 10 geteilt. Die resultierende Zahl ergibt dann absteigend die Platzierung auf der Liste.
    Beispiel:
    Es gab die Stimmen 0,6,8,8 und 9 für einen Kandidaten. Er selbst hatte die Gewichtung 9 angegeben, weil er nicht ganz nach oben wollte. Er wurde nicht abgewählt, da nur eine 0-Stimme existierte. Die Summe aus 0,6,8,8 und 9 ergibt 31. Es sind 5 zu zählende Stimmen, daher ist der Durchschnitt 6,2. Durchschnitt * persönlicher Gewichtung / 10 ergibt 6,2 * 9 /10 = 5,58.
  11. Sollte ein Gleichstand beim Ergebnis existieren, so erfolgt die Reihenfolge alphabetisch (aufsteigend) in der Reihenfolge Nachname, Vorname.

§4 Wahlablauf

  1. Die Wahl läuft folgendermaßen ab:
    1. Begrüßung durch den Vorstand
    2. Aufnahme von Mitgliedern
    3. Ermittlung der anwesenden Taunusliste Mitglieder durch den Vorstand
    4. Bestimmung des Wahlleiters / der Wahlleiterin
    5. optional Bestimmung der Wahlhelfer / Wahlhelferinnen
    6. Übergabe von Wahlzetteln und verschließbaren Umschlägen vom Vorstand an den Wahlleiter für eine geheime und schriftliche Wahl.
    7. Übergabe der der Taunusliste vorliegenden Liste der Kandidaten und Kandidatinnen an den Wahlleiter bzw. Wahlleiterin. Sowie Übergabe der geheimen persönlichen Gewichtungen.
    8. Persönliche Anmeldungen zur Kandidatur beim Wahlleiter inkl. Übergabe der persönlichen Gewichtung.
    9. Abschluss der Bewerbungsphase und Bekanntmachung der Reihenfolge der Wahlrunden.
    10. Durchführung der Wahl durch den Wahlleiter in Runden.
    11. Öffentliche Auszählung der Stimmen und Ermittlung der Position auf der Liste.
    12. Bekanntmachung des Wahlergebnisses durch den Wahlleiter
    13. Beschluss der Liste durch die anwesenden Mitglieder der Taunusliste mittels Handzeichen und einfacher Mehrheit (mindestens 50%).

Anmerkung:

Die Taunusliste e.V.  ist um gendergerechte Sprache bemüht. Sofern in dieser Satzung die männliche Form von Personen verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit.